11.1.1.Nr.8
§ 2 Abs. 1 ArbVG
§ 3 Abs. 1 ArbVG
§ 5 Abs. 1 ArbVG
Arbeits- und Lohnübereinkommen Rotes Kreuz
1. Wird Entgelt u.a. auf einen Kollektivvertrag gestützt, ist die formelle Gültigkeit dieses „Kollektivvertrages“ auch noch im Rechtsmittelverfahren zu überprüfen.

