11.1.1.Nr.7
Arbeiter-KollV Zimmerergewerbe
§ 1152 ABGB
1. Für die Einstufung in eine bestimmte kollektivvertragliche Entlohnungsgruppe ist die Art der tatsächlich überwiegend geleisteten Tätigkeit entscheidend.
11.1.1.Nr.7
Arbeiter-KollV Zimmerergewerbe
§ 1152 ABGB
1. Für die Einstufung in eine bestimmte kollektivvertragliche Entlohnungsgruppe ist die Art der tatsächlich überwiegend geleisteten Tätigkeit entscheidend.
