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Nominierung zum gewerberechtlich befähigten Arbeitnehmer - OGH 15.9.2004, 9 ObA 82/04f

14. LfgFebruar 2005

11.1.1.Nr.6

§ 1152 ABGB
§ 37 Abs. 1 und 2 GewO
§ 502 Abs. 1 ZPO

1. Aus § 37 Abs. 2 GewO lässt sich kein zusätzlicher Vergütungsanspruch ableiten, wenn sich der Aufgabenbereich auch nach Nominierung zum befähigten Arbeitnehmer iSd § 37 Abs. 1 GewO nicht verändert.

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