11.1.1.Nr.5
Gehaltsordnung Rahmen-KollV für Angestellte der Industrie Meistergruppe
1. Ein Lehrlingsausbilder (im Anlassfall: mit Fachschulabschluss) mit Verantwortung für Lehrwerkstätte, Unterrichtstätigkeit und einer Reihe von anderen Aufgaben (ua auch Prüfungs-, Aufsichts- und Koordinationstätigkeiten; Erstellung des Lehrplans, Mitverantwortung im Aufnahmeverfahren) ist in die Meistergruppe M II einzustufen.

