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„Verantwortliche Führung“ eines Aufgabenbereichs - OGH 22.1.2003, 9 ObA 216/02h

9. LfgJuni 2003

11.1.1.Nr.3

§ 37 DO.A

1. Knüpft der KollV eine Einstufung (F II) an die „verantwortliche Führung“ eines bestimmten Aufgabenbereichs, müssen die an diese zu stellenden Anforderungen zwangsläufig über eine „eigenverantwortliche Bearbeitung“ (E II) hinausgehen.

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