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Schwierige Tätigkeit im Verkauf, Einstufungsbeispiele - OGH 17.10.2002, 8 ObA 189/02f

8. LfgFebruar 2003

11.1.1.Nr.2

Gehaltsordnung KollV Handelsangestellte

1. Dass eine Tätigkeit verantwortungsvoll ist, besagt für sich allein nicht, dass sie auch „schwierig“ ist, sind doch auch Arbeiten, die nicht als „schwierig“ einzustufen sind, sorgfältig und ordnungsgemäß zu verrichten.

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