10.16.1.Nr.2
§ 4a Abs. 3 Z 2 AZG
§ 20 Abs. 1 lit. b AZG
§ 9 Abs. 1 und 2 AZG idF vor AZG-Novelle 2018
1. Bloß allgemeine Feststellungen zu einem Schichtbetrieb reichen für die Beurteilung, ob die längere Heranziehung der von einer längeren Tagesarbeitszeit betroffenen Arbeitnehmer an den Tattagen jeweils mit einem Schichtwechsel dieser Arbeitnehmer in Verbindung stand, nicht aus.

