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Kollektivvertragliches Gebot freier Samstage in Verkaufsstellen - Nichteinhaltung ARG-strafbar? - VwGH 13.12.2018, Ro 2016/11/0013

57. LfgJuni 2019

10.15.3.Nr.5

§ 3 Abs. 2 ARG
§ 22f Abs. 3 ARG
§ 27 Abs. 1 ARG
Abschn. VI.C.a Kollektivvertrag Handelsangestellte
Abschn. V.2.1.3 Kollektivvertrag Handelsarbeiter

1. Werden Arbeitnehmer im Handel an mehr als zwei Samstagen innerhalb von vier Wochen nach 13:00 Uhr zu Arbeitsleistungen herangezogen, ist diese - durch die anzuwendenden Kollektivverträge untersagte - Beschäftigung nach § 22f Abs. 3 iVm. § 27 ARG strafbar.

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