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Widerlegbarkeit „händischer“ AZ-Aufzeichnungen? „Aufteilung“ einer Gesamtstrafe durch Verwaltungsgericht? - VwGH 22.2.2018, Ra 2017/11/0066

54. LfgJuni 2018

10.15.3.Nr.4

§ 9 Abs. 1 AZG
§ 28 Abs. 2 Z 1 AZG
§ 19 VStG
§ 22 Abs. 1 VStG
§ 42 VwGVG
§ 50 VwGVG
§ 130 Abs. 4 B-VG

1. Werden nur - von den Arbeitnehmern selbst - händische Aufzeichnungen geführt, ist ein durch Zeugenbeweis geführter Gegenbeweis zu diesen Aufzeichnungen zulässig.

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