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Montagfrühbeginn außerhalb des gesetzlichen Mindestwochenendes? - OGH 18.12.2014, 9 ObA 123/14z

45. LfgJuni 2015

10.8.3.Nr.6

§ 2 Abs. 1 Z 3 ARG
§ 6 Abs. 1 ARG

1. Ein Anspruch auf Ersatzruhe entsteht gemäß § 6 Abs. 1 ARG dann, wenn innerhalb von 36 Stunden vor dem Arbeitsbeginn in der nächsten Arbeitswoche während der wöchentlichen Ruhezeit (§ 2 Abs. 1 Z 3 ARG) eine Arbeitsleistung erbracht wird.

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