10.7.2.Nr.2
§ 2 Abs. 1 AZG
§ 11 AZG
§ 1152 ABGB
§ 1155 ABGB
Pkt. 2 f, g Arbeiter-KollV Hotellerie und Gastronomie
1. Allgemein entfällt das Arbeitsentgelt, soweit der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht leistet und kein Entgeltfortzahlungstatbestand vorliegt.

