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Kollektivvertraglich unzulässige weitere Ruhepausen? - OGH 28.10.2013, 8 ObA 61/13y

41. LfgFebruar 2014

10.7.2.Nr.2

§ 2 Abs. 1 AZG
§ 11 AZG
§ 1152 ABGB
§ 1155 ABGB
Pkt. 2 f, g Arbeiter-KollV Hotellerie und Gastronomie

1. Allgemein entfällt das Arbeitsentgelt, soweit der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht leistet und kein Entgeltfortzahlungstatbestand vorliegt.

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