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OGH 5.5.1999, 9 ObA 84/99i

1. LfgJuni 2000

10.6.1.Nr.1

§ 6 Abs. 1 lit. b AZG

1. Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten ist nicht schon dann eine Überstunde im Sinne des AZG, wenn die mit dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer individuell vereinbarte kürzere Arbeitszeit überschritten wird.

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