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Rechtsgrund und Grenzen - OGH 23.12.1998, 9 ObA 333/98f

1. LfgJuni 2000

10.5.1.Nr.1

§ 6 Abs. 1 AZG
§ 20 AZG

1. Die im AZG (§ 6 Abs. 1 i.V.m. § 7, 8, 20 und 23) vorgesehenen Möglichkeiten einer Verlängerung der Arbeitszeit regeln grundsätzlich nur die öffentlich-rechtliche Seite, in welchem zeitlichen Ausmaß Mehrarbeit überhaupt erlaubt ist, sagen aber nichts darüber, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitnehmer zur Überstundenleistung verpflichtet ist.

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