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Auszuzahlende nicht übertragene Zeitguthaben 50% Zuschlag plus jährliche Aufwertung um Faktor 1,5? - OGH 28.3.2025, 8 ObA 5/25f

76. LfgOktober 2025

10.4.4.Nr.9

§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 4b AZG

1. Zeitguthaben am Ende der Gleitzeitperiode sind insofern Überstunden, als sie die nach der Vereinbarung (hier 24) übertragbaren Stunden übersteigen. Der übersteigende Anteil ist im Verhältnis 1 : 1,5 auszuzahlen.

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