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Auszahlung von Zeitguthaben mit Ende der Gleitperiode Sozialversicherungsrechtliche Zuordnung - VwGH 21.4.2004, 2001/08/0048-9

12. LfgJuni 2004

10.4.4.Nr.1

§ 44 Abs. 7 ASVG
§ 49 Abs. 1, 2 ASVG
§ 539 ASVG
§ 539a ASVG
§ 4b AZG
§ 10 AZG
§ 19e AZG

1. Die Auszahlung der bei gleitender Arbeitszeit zum Ende der Periode verbleibenden (nicht übertragenen) Zeitguthaben stellt beitragsrechtlich keine Sonderzahlung dar.

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