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Zulässige höhere Normalarbeitszeit Überschreitung der allg. 40 Stunden noch bis 48 zuschlagsfrei? - OGH 17.12.2019, 9 ObA 132/19f

60. LfgJuni 2020

10.4.3.Nr.6

§ 5 AZG
§ 6 AZG
§ 10 AZG
KollV für Wachorgane im Bewachungsgewerbe

1. Nach § 8 Abs. 2 KollV Bewachungsgewerbe kann bei Anwendung der Durchrechnungsregelung in der einzelnen Arbeitswoche die wöchentliche Normalarbeitszeit auf bis zu 60 Stunden ausgedehnt werden.

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