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„Montagfrühblatt-Schichten“ an Sonn- und Feiertagen noch Normalarbeitszeit? - OGH 22.1.2020, 9 ObA 125/19a

60. LfgJuni 2020

10.4.2.Nr.14

§ 863 ABGB
§ 4a AZG
§ 19c Abs. 1 AZG
§ 97 Abs. 1 Z 2 ArbVG
Arbeiter-KollV Zeitungen für Expedit etc. Zusatz „Wiener Abkommen“ für Expeditarbeiter

1. Die zentrale Rolle bei der Festlegung der konkreten Normalarbeitszeit-Einteilung kommt nach § 19c Abs. 1 AZG den Betriebsvereinbarungen zu.

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