vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einseitige Sonntagsarbeit? - OGH 19.8.1998, 9 ObA 187/98k

1. LfgJuni 2000

10.4.2.Nr.1

§ 19c AZG

1. Eine einseitige Änderung der Lage der Arbeitszeit ist auch bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 19c Abs. 2 Z 1 bis 3 AZG nur zulässig, wenn dies in der Vereinbarung über die Lage der Arbeitszeit ausdrücklich vorgesehen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!