10.3.4.Nr.6
§ 863 Abs.1 ABGB
§ 1152 ABGB
§ 49a erster Satz ASGG
§ 267 ZPO
§ 273 ZPO
1. Wurde gegen den Zuspruch der begehrten € 26.607,- bereits in der Berufung gerügt, das Erstgericht habe kein Beweisverfahren zur Stundenzahl durchgeführt, sondern sei von den vom Kläger berechneten Stunden ausgegangen, obwohl diese Stundenzahl substantiiert bestritten wurde, kann dies nicht mit einer ao. Revision bekämpft werden.

