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Reisezeiten für Hilfseinsätze - Angeordnete Fahrten zur Einsatzstelle - OGH 26.5.2010, 9 ObA 34/10f

31. LfgOktober 2010

10.3.4.Nr.3

§ 10 ÖBB-Arbeitszeit-Kollektivvertrag
§ 10 Abs. 1 Z 1 AZG
§ 20a AZG
§ 20b Abs. 1 AZG

1. § 10 AZG gilt grundsätzlich für alle Arbeitszeiten außerhalb der Normalarbeitszeit als unabdingbare Mindestnorm hinsichtlich des Überstundenzuschlags.

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