10.3.1.Nr.3
§ 8 NÖ SÄG
§ 20a AZG
1. Allein die Einschränkung, dass ein Arbeitnehmer innerhalb von 30 Minuten an der Arbeitsstätte eintreffen muss, läuft regelmäßig noch nicht auf einen Zwang zum Aufenthalt an der Arbeitsstätte hinaus (8 ObA 90/05a).

