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Umkreisbegrenzung 30 Minuten? Nahe betriebliche Aufenthaltsmöglichkeit? - OGH 23.2.2006, 8 ObA 90/05a

18. LfgJuni 2006

10.3.1.Nr.2

§ 5 AZG
§ 20a AZG

1. Bei einer Rufbereitschaft muss der Arbeitnehmer bloß erreichbar sein und kann seinen Aufenthaltsort wählen.

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