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Geringer entlohnbare (50%) Nachtarbeitsbereitschaftszeiten nach SWÖ-KV und Arbeitsvertrag Differenzanspruch zum Grundstundenlohn? - OGH 23.10.2024, 9 ObA 80/24s

74. LfgFebruar 2025

10.2.1.Nr.11

§ 8 Abs. 3 lit. d (§ 8 Abs. 3 lit. e) KollV Sozialwirtschaft idF 2021 und 2022

1. Grundsätzlich kann die Arbeitsbereitschaft durch Kollektivvertrag oder Einzelarbeitsvertrag aufgrund der geringeren Beanspruchung geringer entlohnt werden.

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