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Nachtdienste mit Schlafberechtigung - Pauschalzuschlag - OGH 30.3.2011, 9 ObA 25/11h

34. LfgOktober 2011

10.2.1.Nr.6

§ 5 Abs. 1 Z 2 AZG
KollV karitative Einrichtungen der Katholischen Kirche

1. Zeiten der Arbeitsbereitschaft dürfen aufgrund der geringeren Beanspruchung des Arbeitnehmers (Überstunden „minderer Art“) grundsätzlich auch geringer entlohnt werden.

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