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Servicetechniker: Arbeitsgebiet ohne festen Arbeitsort Fahrzeiten - Wohnort Erst- und Letztkunden - OGH 24.7.2018, 9 ObA 8/18v

55. LfgOktober 2018

10.1.1.Nr.3

§ 2 Abs. 1 AZG
§ 20b AZG
Art 2 Z 1 RL 2003/88/EG

1. Arbeits- bzw. Dienstwege und Dienstreisezeiten schließen die Selbstbestimmungsmöglichkeit über die Verwendung dieser Zeiten aus und sind als über Auftrag und im Interesse des Arbeitgebers erfolgende Erfüllung der Arbeitspflicht grundsätzlich Arbeit und damit Arbeitszeit.

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