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Zurechenbarkeit von Rechtsanwaltsverhalten? Mobbing, Bossing in Anwaltsschriftsätzen? - OGH 21.10.2025 8 ObA 43/25v

77. LfgFebruar 2026

9.7.2.Nr.51

§ 9 Abs. 1 RAO
§ 1330 ABGB

1. Für “Mobbing„ ist ein systematisches, ausgrenzendes und prozesshaftes Geschehen über einen längeren Zeitraum typisch, etwa durch systematische Verweigerung jeder Anerkennung, Isolation, Zurückhaltung von Informationen oder Rufschädigung.

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