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Sonstiges - Bossing im öffentlichen Dienst Fürsorgepflichtverletzung des Dienstgebers nur gegen diesen, gegen Vorgesetzte Unzulässigkeit des Rechtswegs - OGH 26.8.2025, 9 ObA 38/25s

77. LfgFebruar 2026

9.7.2.Nr.52

§ 1295 ABGB
§ 1325 ABGB
§ 43a BDG
§ 9 Abs. 5 AHG

1. Streitigkeiten aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Beamte) sind grds im Verwaltungsweg auszutragen.

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