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Schadenersatz für Schreiben an neuen Arbeitgeber Nichterlangung einer bereits verhandelten GF-Position Schadensminderungspflicht und Beweislastumkehr? - OGH 31.8.2022, 9 ObA 31/22g

68. LfgFebruar 2023

9.7.2.Nr.47

§ 18 AngG
§ 1304 ABGB

1. Aus § 1304 ABGB ergibt sich allgemein eine Verpflichtung des Geschädigten, den Schaden möglichst gering zu halten.

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