9.7.2.Nr.43
§ 1163 Abs. 1 Satz 3 ABGB
§ 39 Abs. 1 Satz 2 AngG
§ 1 DSG
1. Die Fürsorgepflicht erstreckt sich auch auf vermögensrechtliche Interessen des Dienstnehmers.
9.7.2.Nr.43
§ 1163 Abs. 1 Satz 3 ABGB
§ 39 Abs. 1 Satz 2 AngG
§ 1 DSG
1. Die Fürsorgepflicht erstreckt sich auch auf vermögensrechtliche Interessen des Dienstnehmers.
