9.7.2.Nr.44
§ 1157 ABGB
§ 18 AngG
1. Ob Auseinandersetzungen zwischen Mitarbeitern am Arbeitsplatz Mobbing zugrunde liegt, das den Dienstgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht zu Gegenmaßnahmen verpflichtet, hängt ebenso wie die Beurteilung, ob getroffene Maßnahmen ausreichend und adäquat waren, immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

