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Unzulässiges Mobbingverhalten? Benachteiligende Reaktionskündigung? - OGH 15.5.2019, 9 ObA 41/19y

58. LfgOktober 2019

9.7.2.Nr.42

§ 18 Abs. 1 AngG
§ 1157 Abs. 1 ABGB
§ 13 GlBG
§ 27 GlBG

1. Für Mobbing ist das systematische, ausgrenzende und prozesshafte Geschehen über einen längeren Zeitraum typisch, etwa durch systematische Verweigerung jeder Anerkennung, Isolation, Zurückhaltung von Informationen, Rufschädigung etc.

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