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Ersatzpflichtiges Mobbing auch bei Fehlen von Absicht und von unsachlichem Vorgehen des Arbeitgebers? - OGH 24.3.2017, 9 ObA 32/17x

52. LfgOktober 2017

9.7.2.Nr.36

§ 1157 ABGB
§ 1295 ABGB
§ 18 AngG

1. Bei Mobbing handelt es sich um eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen und Kolleginnen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet.

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