9.7.2.Nr.35
§ 18 AngG
§ 1157 ABGB
Pkt 6 der Anlage 11 DO.A
1. Richtig ist, dass eine Verletzung der den Dienstgeber gegenüber dem Dienstnehmer treffenden Fürsorgepflicht in bestimmten Fällen dem Dienstnehmer einen Anspruch auf Erfüllung gewähren kann.

