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Strafanzeigen gegen Arbeitnehmer - Überprüfungssorgfaltspflicht? Vertuschungsvorwürfe? - OGH 24.6.2016, 9 ObA 64/16a

49. LfgOktober 2016

9.7.2.Nr.34

§ 1157 Abs. 1 ABGB
§ 18 Abs. 1 AngG
§ 80 Abs. 1 StPO

1. Die allgemeine Fürsorgepflicht verpflichtet den Arbeitgeber auch dazu, die immateriellen Interessen der Arbeitnehmer, seien sie auch überlassene Arbeitskräfte oder gesetzlich zugewiesene Vertragsbedienstete, zu wahren.

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