9.7.2.Nr.11
§ 26 ABGB
§ 1157 ABGB
§ 1163 ABGB
§ 1313a ABGB
§ 1315 ABGB
§ 1330 ABGB
§ 18 AngG
§ 39 AngG
§ 1 Abs. 1 DSG
1. Zu informellen Auskunftserteilungen durch Mitarbeiter eines früheren Arbeitgebers über andere Mitarbeiter an potentielle neue Arbeitgeber können die Bestimmungen über die Arbeitszeugnisse nicht unmittelbar herangezogen werden.

