9.7.2.Nr.12
§ 1157 ABGB
1. Den Arbeitgeber, der seinen (ehemaligen) Arbeitnehmern anbietet, eine im Rahmen einer direkten Leistungszusage bestehende Betriebspension auf eine Pensionskasse mit beitragsorientierten Leistungen überzuführen, treffen Informations- und Sorgfaltspflichten.

