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Sozialversicherungspflicht - Bei langjähriger Duldung Mitverschulden an Pensionsschaden - OGH 11.10.2007, 8 ObA 41/07y

23. LfgMärz 2008

9.7.2.Nr.10

§ 33 Abs. 1 ASVG
§ 1295 ABGB

1. Nimmt ein Arbeitnehmer jahrelang seine Nichtanmeldung zur Sozialversicherung hin, trifft ihn nach der Rsp ein Mitverschulden an dem daraus resultierenden Schaden.

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