vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kontrollmittel, Kontrollintensität: Fingerscanning zur Arbeitszeiterfassung? - OGH 20.12.2006, 9 ObA 109/06d

21. LfgJuni 2007

9.7.2.Nr.8

§ 16 ABGB
§ 879 ABGB
§ 1157 ABGB
§ 4 Z 1 DSG 2000

1. „Menschenwürde“ ist ein unbestimmter Wert- und Rechtsbegriff, der aus Generalklauseln des Zivil- (insbesondere § 879 ABGB) bzw. Arbeitsrechts (insbesondere Fürsorgepflicht iSd § 18 AngG, § 1157 ABGB) zu konkretisieren ist, wobei besondere Bedeutung § 16 ABGB zukommt, wonach jeder Mensch über angeborene natürliche Rechte verfügt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!