9.7.2.Nr.7
§§ 33 ff ASVG
§ 1157 ABGB
§ 1293 ABGB
1. Dass niedrigere Bezüge - im Vergleich zu höheren - bei unrichtiger Meldung zu niedriger Beitragsgrundlagen zur Sozialversicherung eine niedrigere Sozialversicherungspension nach sich ziehen können, versteht sich von selbst.

