9.7.2.Nr.6
§ 1157 ABGB
§ 1 Abs. 2 Z 2 IESG
§ 2 Abs. 2 Z 2 IESG
1. Schadenersatzansprüche für eingebrachtes eigenes Werkzeug, welches mangels ausreichender Verwahrung durch den Arbeitgeber verloren gegangen ist und daher nicht mehr herausgegeben werden kann, sind zumindest in Branchen wie dem Bau, wo die Einbringung eigenen Werkzeugs nicht völlig atypisch ist, ausfallgeldgesichert.

