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Vermögensrechtliche Interessen - Unvollständige Informationsrundschreiben, Verjährungsschaden - OGH 17.3.2004, 9 ObA 118/03y

13. LfgOktober 2004

9.7.2.Nr.3

§ 1157 ABGB
§ 1295 ABGB
§ 1298 ABGB
§ 1486 Z 5 ABGB
§ 1489 ABGB
§ 10 OÖ. LRGV
§ 14 OÖ. LRGV

1. Die den Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern treffende Fürsorgepflicht erstreckt sich auch auf die vermögensrechtlichen Interessen des Arbeitnehmers und verpflichtet bei deren schuldhafter Verletzung zu Schadenersatz gegenüber dem Dienstnehmer.

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