9.7.2.Nr.3
§ 1157 ABGB
§ 1295 ABGB
§ 1298 ABGB
§ 1486 Z 5 ABGB
§ 1489 ABGB
§ 10 OÖ. LRGV
§ 14 OÖ. LRGV
1. Die den Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern treffende Fürsorgepflicht erstreckt sich auch auf die vermögensrechtlichen Interessen des Arbeitnehmers und verpflichtet bei deren schuldhafter Verletzung zu Schadenersatz gegenüber dem Dienstnehmer.

