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Umfassender Persönlichkeitsschutz - Abhilfe gegen sexuelle Belästigungen - OGH 26.5.2004, 9 ObA 64/04h

13. LfgOktober 2004

9.7.2.Nr.2

§ 7 Abs. 1 Z 2 und 3 B-GBG
§ 8 B-GBG
§ 6 Abs. 1 Z 2 und 3 GlBG neu (BGBl 2004/I/66)

1. Der Dienstgeber hat dafür zu sorgen, dass die geschlechtliche Selbstbestimmung, sexuelle Integrität und Intimsphäre der DienstnehmerInnen nicht gefährdet wird.

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