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Kundendaten - zwei Unterlassungsklagen Dieselbe Sache oder nicht idente Begehren? - OGH 25.1.2022, 8 ObA 91/21x

67. LfgOktober 2022

9.3.2.Nr.2

§ 519 Abs. 1 Z 1 ZPO
§ 528 Abs. 2 ZPO

1. Die Zurückweisung einer Klage wegen Einmaligkeitswirkung der Rechtskraft setzt die Identität der Parteien und der Ansprüche im Folgeprozess sowie im rechtskräftig entschiedenen Vorprozess voraus.

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