9.2.2.Nr.1
§ 38 AngG
§ 6 Abs. 4 und 5 KVA
1. Vereinbartes Erlöschen von Folgeprovisionen bewertet die Rsp als Vereinbarung einer (dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden) Konventionalstrafe.
9.2.2.Nr.1
§ 38 AngG
§ 6 Abs. 4 und 5 KVA
1. Vereinbartes Erlöschen von Folgeprovisionen bewertet die Rsp als Vereinbarung einer (dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden) Konventionalstrafe.
