9.2.1.Nr.7
§ 7 Abs. 3 und 4 AngG
§ 36 Abs. 2 AngG
§ 77 Abs. 10 WTBG
1. § 77 Abs. 10 WTBG als auch der vereinbarten, dem § 36 Abs. 1 AngG unterliegenden Konkurrenzklausel liegt ein ähnlicher Zweck zugrunde.
9.2.1.Nr.7
§ 7 Abs. 3 und 4 AngG
§ 36 Abs. 2 AngG
§ 77 Abs. 10 WTBG
1. § 77 Abs. 10 WTBG als auch der vereinbarten, dem § 36 Abs. 1 AngG unterliegenden Konkurrenzklausel liegt ein ähnlicher Zweck zugrunde.
