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Vertragliches Abwerbeverbot mit - Konventionalstrafe je Abwerbung Was gilt bei gemeinsamen Abwerbungen: 2 x je gemeinsamem Fall? - OGH 27.9.2018, 9 ObA 87/18m

56. LfgMärz 2019

9.2.1.Nr.6

§ 1336 ABGB

1. Die vereinbarte Konventionalstrafe soll einerseits den Schuldner zur korrekten Erfüllung seiner Vertragspflichten veranlassen und andererseits dem vereinfachten Ausgleich der aus einer trotzdem erfolgten Vertragsverletzung erwachsenden Nachteile durch Pauschalierung seines Schadenersatzanspruchs dienen.

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