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Vertragliche Sperrklausel mit Entgeltfortzahlung Verspäteter Verzicht? - OGH 27.8.2019, 9 ObA 98/19f

59. LfgFebruar 2020

9.2.2.Nr.2

§ 37 Abs. 2 AngG
§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB

1. § 37 Abs. 2 AngG geht von der Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Dienstgeber aus und ist daher bei Dienstnehmerkündigung nicht anzuwenden.

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