9.2.1.Nr.4
§ 7 Abs. 1 AngG
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Das gesetzliche Konkurrenzverbot nach § 7 Abs. 1 AngG kann durch ein vertragliches Konkurrenzverbot ganz allgemein auf andere Erwerbstätigkeiten erstreckt werden.
9.2.1.Nr.4
§ 7 Abs. 1 AngG
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Das gesetzliche Konkurrenzverbot nach § 7 Abs. 1 AngG kann durch ein vertragliches Konkurrenzverbot ganz allgemein auf andere Erwerbstätigkeiten erstreckt werden.
