9.2.1.Nr.3
§ 7 Abs. 1 2. Fall AngG
§ 27 Z 3 zweiter Fall AngG
1. Das Konkurrenzverbot nach § 7 Abs. 1 zweiter Fall AngG, demzufolge Angestellte im Geschäftszweig des Dienstgebers keine Handelsgeschäfte für eigene oder fremde Rechnung machen dürfen, ist durch den Entlassungsgrund des § 27 Z 3 AngG, 2. Tatbestand abgesichert.

