9.2.1.Nr.2
§ 7 Abs. 1 und 2 AngG
1. Ein Angestellter verstößt durch seine Tätigkeit als alleiniger geschäftsführender Gesellschafter für eine andere Gesellschaft in der gleichen Branche - aber ohne gleiche oder gleichartige Produkte - nur gegen das in § 7 Abs. 1 1. Fall AngG normierte Verbot, ein selbständiges kaufmännisches Unternehmen zu betreiben.

